16.09.2023

Mitarbeiter in Schlüsselpositionen - wertvoll und absicherungswürdig

Als Keyman bezeichnet man Mitarbeiter eines Unternehmens, die sich in Schlüsselpositionen befinden. Das können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte oder auch Spezialisten sein – es geht also um Personen, die aufgrund ihres Wissens, ihrer Qualifikation, ihrer Erfahrung oder ihrer Kontakte nicht einfach auszutauschen sind. So kann ein Geschäftsführer nicht einfach ersetzt werden. Die Geschäftsverbindungen und –kontakte, die er hat, müssten auf bisherige Weise gepflegt werden, damit Folgeaufträge auch dauerhaft erteilt werden. Ein Keyman ist meist mehr als die Summe seiner Qualifikationen – das macht ihn so wertvoll für ein Unternehmen.

Fällt eine der obig genannten Personen durch schwere Krankheit oder Tod langfristig oder dauerhaft aus, können dem Unternehmen schnell große finanzielle Verluste bis hin zur Existenzfrage drohen. Mit einer Absicherung eines Keyman für den Fall schwerer Krankheit oder Tod, wird dem Unternehmen die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Mit diesem Krisenkapital ausgestattet können rückgehende Aufträge aufgefangen, Erben eines Gesellschafters ausbezahlt oder einen Nachfolger von einem Konkurrenten abgeworben werden.

Auch für kleinere Firmen wie Handwerksbetriebe kann diese Form der Absicherung sinnvoll sein, damit man ohne finanziellen Druck entscheiden kann, wie es mit der Firma weitergehen soll. Die Gefahr, eine Kurzschlussentscheidung zu treffen, kann so minimiert werden.

In der Altersgruppe der 30 bis 60jährigen verstarben alleine in 2011 etwa 160.000 Personen, fast 1 Mio. erkrankte an Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Setzen Sie Ihr Unternehmen nicht diesem hohen Risiko aus.

Gerne beraten wir Sie zu diesem komplexen Thema.


Kurzinformation

Vorsorge für schwere Krankheiten
Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Diagnose einer von bis zu 40 Krankheiten fällig. Bis zu 5.000.000 € absicherbar. Keine Rückzahlungsverpflichtung bei Genesung der versicherten Person.

Vorsorge für den Todesfall
Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei Tod der versicherten Person fällig. Bis 20.000.000 € absicherbar.

Die genannten Werte stellen keine verbindliche Obergrenze dar. Sie entsprechen den Ergebnissen einer ersten Marktbetrachtung. Besonderheiten zu Nachversicherung, vorgezogener Auszahlung, etc. sollten Teil eines persönlichen Gesprächs sein.


 

 

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